Doch es gibt einige Regeln, die zwingend beachtet werden müssen. Das richtet sich vor allem auch der Art bzw. dem Nutzungszweck des Hauses: Ein bewohnbares Baumhaus unterliegt anderen Kriterien als ein reines Spielhaus.
Eine lose aufgebaute Konstruktion zu Spielzwecken erfordert i.d.R. also keine Genehmigung.
Dennoch müssen die Vorgaben bzgl. der Abstände zum Nachbargrundstück und die Regeln des örtlichen Bebauungsplans berücksichtigt werden.
Stets ist es lohnend, vor der Errichtung des Stelzenhauses mit den Nachbarinnen und Nachbarn zu sprechen. Denn wenn das Haus beispielsweise die Maximalhöhe von zwei Metern übersteigt, könnten sich die AnwohnerInnen auf dem Rechtsweg beschweren – das muss nicht sein.
Diese Gesichtspunkte spielen für einen fundamentierten Aufbau mit Verankerung eine Rolle:
Ist das Haus für die NachbarInnen sehr gut sichtbar und stößt vielleicht sogar (fast) unmittelbar ans Nachbargrundstück an, ist besondere Rücksicht erforderlich.
So kann das Haus z.B. weniger gut sichtbar aufgestellt werden.
Am besten besprechen Sie alles vorher mit Ihrer Nachbarschaft und holen Sie sich evtl. sogar eine schriftliche Bestätigung/ Genehmigung ein.
Das schont die Nerven aller Beteiligten!
Schließlich soll das Stelzen-/ Spielhaus Freude bereiten und nicht für Ärger und Stress sorgen.
Noch ein Rat zum Schluss:
Entwerfen Sie schon bei der Planung einen alternativen Plan!
Nachdem Sie Konkretes vom Bauamt wissen, können Sie ggf. Anpassungen vornehmen.